Notare

Der Rechtsanwalt Notar Dr. Peter Behrens ist als Notar zugelassen. Zudem hat der Rechtsanwalt Stefan Lehmann bis zum 31.05.2015 als Notar gewirkt.

Notare werden in einer beschränkten Anzahl vom Oberlandesgericht benannt, ein Notar übt ein staatliches Amt aus. Unabhängig und unparteilich beurkundet er zukunftsgerichtete Vertragswerke und letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge).

Auch für eine Reihe von Rechtshandlungen ist regelmäßig die Einschaltung eines Notars unerlässlich, etwa bei der Veräußerung einer Immobilie. Im Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht gibt es viele Gegebenheiten, die unter Mitwirkung eines Notars erfolgen, etwa die Gründung einer GmbH, der Abschluss eines Erbvertrages oder das Treffen von Adoptionsregelungen.

Eine große praktische Bedeutung erlangen zunehmend Vorsorgevollmachten, mit denen für den Fall Regelungen getroffen werden, dass jemand sich aus Alters- oder sonstigen Gründen nicht mehr vollständig um seine Angelegenheiten kümmern kann.

Auch dort, wo die Echtheit einer Unterschrift zu beglaubigen ist, kann ein Notar eingeschaltet werden.